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Anglertreffen

Bitte dran denken! Jeden 2. Mittwoch eines Monats findet im Teutonia Vereinsheim ab 19:00 Uhr unser Anglertreffen mit gemütlichem Beisammensein statt!

Aktuelle Termine

22.05.2012 | 19.00
Mitgliederversammlung
13.06.2012 | 19.00
Ausgabe Elbe-Erlaubnisscheine
17.06.2012 | 07.00
Familientag in Ventschau
14.07.2012 | 19.00
Aalangeln in Woltersburg
05.08.2012 | 07.00
Angeltag am Elbe-Seiten-Kanal

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FAQ

Der Angelsportverein Uelzen wurde im Jahre 1928 gegründet und amtlich in das Vereinsregister eingetragen. Nach der Eintragung waren alle Vorraussetzungen für die Anpachtung von Gewässern gegeben. Die erste Strecke die der Verein pachtete war die Ilmenau von der Außenmühle bis zur Störtenbüttler Grenze. In den ersten 20 Jahren betrug die Zahl der Vereinsmitglieder zwischen 20 und 40. Besatzmaßnahmen waren zu damaliger Zeit fast nicht notwendig da die Ilmenau ein sehr fischreiches Gewässer war. Ab 1965 wurden Fischereiprüfungen abgehalten. 1966 und 1967 kam es zu Anpachtungen von 3 und den Kauf von 6 Fischreierechten an der Elbe.

Ilmenau    
1971 würde dann nach zähen Verhandlungen die Anlage Barmbeck / Ventschau gepachtet. Es wurden 10 Teiche mit einer Wasserfläche von 43340 qm angepachtet. Seit dem April 1978 ist es den Anglern des ASV Uelzen auch möglich mit einer Jahreskarte den Elbe-Seitenkanal zu beangeln. Der Elbe-Seitenkanal ist bei Anglern besonders aufgrund seiner guten Weißfischbestände und Bestände des Zander und Aals sehr beliebt. 1990 folgte dann eine weitere Anpachtung eines Stückes der Wipperau. Im Dezember 1992 wurde dann mit einem Kaufvertrag über 14555 qm Teichgelände in Woltersburg ein weiteres Gewässer gewonnen. 1999 wurde die Teichanlage in Ventschau durch das Anpachten eines 11000 qm großen Teiches erweitert.

In 2008 zählt der Angelsportverein Uelzen ca. 90 Mitglieder. Der Jahresbeitrag beträgt derzeit für Erwachsene 120 EUR jährlich und für Jugendliche 60 EUR jährlich. Die Aufnahmegebühr beträgt aktuell einen ausnahmsweise reduzierten Beitrag von 50 EUR statt den sonstigen 200 EUR. Bis zum Alter von 65 Jahren sind die Mitglieder des Vereins zur Leistung von Gemeinschaftsarbeit verpflichtet.

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